Unfall mit Notarztwagen: Beide Parteien zahlen Hälfte
Wenn ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist, gilt Vorsicht für alle Verkehrsteilnehmer. Nach einem Unfall zwischen einem Notarztwagen und einem Auto an einer Ampel in Wetzlar werden beide Parteien je zur Hälfte zur Kasse gebeten.
Frankfurt (dpa/lhe) - Wenn ein Autofahrer bei Grün an einer Ampelkreuzung mit einem Rettungswagen zusammenstößt, kann eine Aufteilung des Sachschadens zu je der Hälfte rechtens sein. Dies geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Demnach darf der Fahrer oder die Fahrerin eines Rettungswagens eine Kreuzung bei Rot nur überqueren, wenn er oder sie sich überzeugt hat, dass andere Verkehrsteilnehmer dies wahrnehmen und sich darauf einstellen. (Aktenzeichen 17 U 121/23)