Landgericht Darmstadt

Tatort Wohngemeinschaft: Acht Jahre Haft für tödlichen Stich

Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt

Darmstadt (dpa/lhe) - Wegen Totschlags hat das Darmstädter Landgericht einen 41-Jährigen zu acht Jahren Haft und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert, die Verteidigung maximal sieben Jahre. Der Deutsche hatte gestanden, im vergangenen Juli in einer Wohngemeinschaft in Darmstadt einen 46 Jahre alten Mann mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Bei dem tödlichen Stich in die linke Brust wurden eine Rippe angebrochen, das Herz und ein Lungenflügel durchstochen. «Das zeigt, mit welcher Verve der Mensch unterwegs war», sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner am Mittwoch in der Urteilsbegründung.

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