Justiz

Richter und Staatsanwälte dürfen später in Ruhestand gehen

Eine Darstellung der Göttin Justitia. Foto: Carsten Koall/dpa/Symbolbild
Eine Darstellung der Göttin Justitia.

Wiesbaden (dpa/lhe) - In Hessen dürfen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihren Ruhestand künftig hinausschieben. Von Donnerstag an gebe es die Möglichkeit, erst zum vollendeten 68. Lebensjahr aus dem Dienst zu scheiden, teilte das Justizministerium in Wiesbaden mit. Bislang galt eine starre Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand, wie ein Sprecher erläuterte. Diese Grenze habe bei ungefähr 66 Jahren gelegen.

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