OLG Frankfurt gibt Eltern das Sorgerecht zurück
Nach eskalierenden Konflikten verloren Eltern das Sorgerecht für ihre drei Kinder. Doch das ist unverhältnismäßig, entscheidet nun die höhere Instanz.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Behördliche Maßnahmen zum Schutz von Kindern müssen sich streng am Kindeswohl orientieren. «Sie dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils oder allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen», teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt seinen Beschluss vom 29. Januar (Az. 1 UF 186/24) mit. In dem Fall war es zwischen den in Scheidung lebenden Eltern im Streit auch um das Sorgerecht für ihre drei Kinder im Alter von sieben, zehn und zwölf Jahren «immer wieder zu massiv eskalierten Konflikten» gekommen.