Reichsbürger in Abwesenheit verurteilt
Per Mausklick Mitglied im Königreich Deutschland? Dieser Hinweis im Impressum eines Onlinehändlers für Nahrungsergänzungsmittel rief Verbraucherschützer auf den Plan.
Frankfurt (dpa/lhe) - Ein Online-Händler für Nahrungsergänzungsmittel muss sein Impressum ändern: Er darf nicht mehr behaupten, sein Firmensitz sei das «Königreich Deutschland» und die Kunden träten mit dem Kauf diesem bei. Das Landgericht Frankfurt fällte am Mittwoch ein sogenanntes Versäumnisurteil, da weder der Beklagte noch dessen Anwalt zu dem Zivilprozess erschienen sind. Die Verbraucherzentrale (VZ) Hessen hatte auf Unterlassung geklagt.