Landgericht Frankfurt

Nach Messerattacke in Frankfurt: Drei Jahre Haft

Ein Mann wird zurechtgewiesen - wütend läuft er in die Küche, holt ein Messer und sticht damit zu. Zum Glück für das Opfer ist die Klinge angerostet und bricht ab.

Im Frankfurter Landgericht ist ein Mann nach einem Messerangriff verurteilt worden. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Im Frankfurter Landgericht ist ein Mann nach einem Messerangriff verurteilt worden. (Symbolbild)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Rund zehn Monate nach einer Messerattacke in Frankfurt ist der Täter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Es habe keine Tötungsabsicht vorgelegen, begründete der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer im Frankfurter Landgericht das Urteil. Der Mann sei alkoholbedingt erheblich vermindert schuldfähig gewesen, es handle sich um einen minderschweren Fall. Angeklagt war der 41-Jährige aus Moldau wegen versuchten heimtückischen Mordes, die Staatsanwaltschaft rückte jedoch in ihrem Plädoyer von diesem Vorwurf ab. 

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