Nach Klage: Lidl verpflichtet sich zu klaren Preisangaben
Kunden erhalten Extra-Rabatte, wenn sie die App von Händlern nutzen - auch bei Lidl. Verbraucherschützer sehen aber kritisch, wie der Discounter dabei vorgeht. Und erzielen einen Erfolg.

Stuttgart (dpa) - In seiner Werbung muss der Discounter Lidl immer den Preis für alle seine Kunden angeben - und nicht nur den für Nutzer der firmeneigenen App. Darauf haben sich das Handelsunternehmen und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geeinigt. «Lidl verpflichtet sich, künftig in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben, der für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gilt», teilten die Verbraucherschützer der Deutschen Presse-Agentur mit.