Gefangenenbefreiung

«Erhebliche Zweifel» - Schlussplädoyers in Prozess um Flucht

Trotz Bewachung türmt ein verurteilter Mörder bei einem Ausgang, bis er in Südosteuropa gefasst wird. Am letzten Verhandlungstag haben alle Seiten noch einmal das Wort. Der Urteilstermin ist nun klar.

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte (m.) den Vorwurf zurückgewiesen. (Archivbild) Foto: Wolfgang Jung/dpa
Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte (m.) den Vorwurf zurückgewiesen. (Archivbild)

Landau (dpa) - Im Prozess um die Flucht eines verurteilten Mörders während eines bewachten Ausgangs hat das Amtsgericht Landau (Pfalz) für den 18. Februar, 13 Uhr, die Urteilsverkündung angesetzt. Das teilte die Vorsitzende Richterin am letzten Verhandlungstag mit. Angeklagt ist ein 46-Jähriger, weil er dem Häftling der JVA Bruchsal (Baden-Württemberg) am 30. Oktober 2023 bei der Flucht geholfen haben soll. Er weist die Vorwürfe zurück. Zielfahnder hatten den Entflohenen nach neun Monaten in der Republik Moldau festgenommen.

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