Prozess

Mann wegen Todesdrohung mit Märchen «Gänsemagd» verurteilt

Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt.

Frankfurt/Main (dpa) - Eine Mail mit dem Auszug aus einem Märchen kann nach einem Gerichtsbeschluss eine strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen sein. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) hervor. Im konkreten Fall hatte ein Angeklagter Zeilen aus dem Märchen «Die Gänsemagd» versandt, in dem es um eine falsche Braut geht, die «splitternackt ausgezogen und in ein Fass gesteckt» wird, das «inwendig mit spitzen Nägeln ausgeschlagen ist». In dem von Pferden gezogenen Fass soll die Braut zu Tode geschleift werden (Aktenzeichen: Az. 7 ORs 10/23).

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