Stimmabgabe

Landeswahlleiter ruft Wahlberechtigte zur Landtagswahl auf

Wahlplakate der Spitzenkandidaten und -kandidatinnen stehen an einer Straße in Frankfurt- Foto: Arne Dedert/dpa
Wahlplakate der Spitzenkandidaten und -kandidatinnen stehen an einer Straße in Frankfurt-

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Landeswahlleiter hat alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, bei der Landtagswahl ihre Stimme abzugeben. Er wies darauf hin, dass auch Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese verlegt haben, wählen gehen können, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. «Für den Fall, dass man im Wahlraum nicht persönlich bekannt ist, sollte der Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweispapier mitgebracht werden», teilte er am Mittwoch in Wiesbaden mit. Zur Landtagswahl in Hessen am kommenden Sonntag (8. Oktober) sind alle Deutschen aufgerufen, die am 8. Oktober 2005 oder früher geboren sind und mindestens seit dem 27. August 2023 ihren Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen haben.

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