Was hat der Fraktionsstatus mit dem Wählerwillen zu tun?
Der Weinheimer Gemeinderat hat am 31. Januar mehrheitlich beschlossen, dass nach der Wahl im Juni Fraktionen erst ab drei Mitgliedern gebildet werden dürfen. Dahinter steckt mehr, als man erwarten würde.
Man kann trefflich darüber streiten, wie der so gern zitierte „Wählerwille“ bei der regulären Arbeit des Gemeinderates am besten abgebildet werden kann. Sollen jene Parteien und Wählervereinigungen, welche bei der Wahl die meisten Stimmen von den Bürgern erhalten haben, auch mehr Rechte erhalten als jene, die weniger Stimmen bekommen haben? Oder wäre es fairer, wenn das Wahlergebnis dabei keine Rolle spielt?