Kitz bei Mäharbeiten getötet: Strafverfahren eingestellt
Laut dem Angeklagten war ihm zugesichert worden, dass die Wiese vorab mit einer Drohne abgeflogen worden war - doch das stimmte nicht.
Bad Homburg/Wehrheim (dpa/lhe) - Das Bad Homburger Amtsgericht hat das Strafverfahren gegen einen Mitarbeiter eines Landwirtschaftsbetriebs wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vorläufig eingestellt. Es gebe keine konkreten Hinweise darauf, dass der Mann das Töten des Kitzes beim Mähen einer Wiese im Hochtaunuskreis billigend in Kauf genommen habe, sagte der Strafrichter. Dabei waren dem Tier ein Bein und der halbe Kiefer abgetrennt sowie der Brustkorb aufgeschnitten worden.