Justiz

Kind stirbt nach Operation: Bewährungsstrafe für Ärzte

Ein dreijähriger Junge stirbt nach einer Operation in einer Kasseler HNO-Praxis. Zwei Ärzte sind wegen fahrlässiger Tötung per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das Amtsgericht hat die beiden Ärzte wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen per Strafbefehl zu je acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. (Archivbild) Foto: Swen Pförtner/dpa
Das Amtsgericht hat die beiden Ärzte wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen per Strafbefehl zu je acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. (Archivbild)

Kassel (dpa/lhe) - Nachdem ein dreijähriges Kind nach einer Operation in einer Kasseler Arztpraxis gestorben ist, sind zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen per Strafbefehl zu je acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kassel müssen beide Männer zudem eine Geldbuße in Höhe von jeweils 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. 

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