Kein Erfolg für Klage gegen Nachhaftung für Atom-Altlasten
Ein Gesetz soll verhindern, dass sich Energiekonzerne ihrer finanziellen Verantwortung für den deutschen Atomausstieg entziehen. Ein Großaktionär der EnBW klagte gegen eine Haftungsregelung.

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen eine gesetzliche Haftungsregelung für Atom-Altlasten nicht zur Entscheidung angenommen. Die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) hatten sich Ende 2017 an die Karlsruher Richterinnen und Richter gewandt. Sie kritisierten, dass die Haftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich auf Gesellschafter ausgeweitet wurde, die bislang nicht in der Pflicht standen.