Bundesverfassungsgericht

Kein Erfolg für Klage gegen Nachhaftung für Atom-Altlasten

Ein Gesetz soll verhindern, dass sich Energiekonzerne ihrer finanziellen Verantwortung für den deutschen Atomausstieg entziehen. Ein Großaktionär der EnBW klagte gegen eine Haftungsregelung.

Der Zweckverband OEW hält 46,75 Prozent der Anteile am Energiekonzern EnBW. (Archivbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Der Zweckverband OEW hält 46,75 Prozent der Anteile am Energiekonzern EnBW. (Archivbild)

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen eine gesetzliche Haftungsregelung für Atom-Altlasten nicht zur Entscheidung angenommen. Die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) hatten sich Ende 2017 an die Karlsruher Richterinnen und Richter gewandt. Sie kritisierten, dass die Haftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich auf Gesellschafter ausgeweitet wurde, die bislang nicht in der Pflicht standen. 

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