Gesundheit

Hessen: Keine Vereinbarung zur Vergütung der Covid-Impfung

Eine Mitarbeiterin befüllt eine Spritze mit einer Corona-Impfdosis. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild
Eine Mitarbeiterin befüllt eine Spritze mit einer Corona-Impfdosis.

Wiesbaden (dpa/lhe) - In Hessen gibt es bislang keine Vereinbarung zur Vergütung von Ärzten für Corona-Impfungen. Die Verbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen und die Kassenärztliche Vereinigung ständen noch in Verhandlungen, teilte das Sozialministerium in Wiesbaden auf Anfrage mit. «In der Zwischenzeit wird seitens der Krankenkassen hier das Kostenerstattungsprinzip praktiziert.» Dabei könnten Versicherte, die eine Corona-Impfung wünschen, die private Rechnung der Arztpraxis von der Krankenkasse erstattet bekommen.

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Mit dem Ende der Corona-Regeln waren Corona-Impfungen in die reguläre Gesundheitsversorgung übergegangen. Rahmen für den Anspruch auf kostenlose Impfungen ist nun eine Richtlinie, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) orientiert. Laut einer Bundesverordnung sind Impfungen auf Kassenkosten aber weiterhin auch darüber hinaus möglich, wenn eine Ärztin oder ein Arzt es für medizinisch erforderlich hält.