Weitere Fördergelder zum Schutz gegen Wölfe
Wiesbaden (dpa/lhe) - Schaf- und Ziegenhalter aus ganz Hessen können zum Schutz ihrer Tiere weitere Fördergelder beantragen. Hierzu gehören die Kosten etwa für Stromgeräte, einen Untergrabschutz oder Herdenschutzhunde, wie das Landwirtschaftsministerium in Wiesbaden am Freitag mitteilte. Bislang konnten nur Tierhalter aus sogenannten Wolfspräventionsgebieten diese Kosten geltend machen, ansonsten wurde nur der Bau eines sogenannten Grundschutzes, also ein mindestens 90 Zentimeter hoher Zaun, mit öffentlichen Geldern gefördert. Übernommen werden 80 Prozent der Kosten, maximal 30.000 Euro pro Jahr.