Getötete 14-Jährige aus Bad Emstal: Revision eingelegt
Das Landgericht Kassel hat einen 21-Jährigen wegen Mordes an der Schülerin zu einer fast zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft wollen das Urteil überprüfen lassen.
Kassel (dpa/lhe) - Das Urteil im Prozess um die getötete 14-Jährige aus dem nordhessischen Bad Emstal wird vorläufig nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hätten Revision eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Kassel am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Gericht hatte einen 21 Jahre alten Freund der Schülerin Ende Mai unter anderem wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und neun Monaten verurteilt, die er in einer sozialtherapeutischen Anstalt verbüßen soll. Zudem ordnete das Gericht den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.