Justiz

Gerichtsbeschluss: Heimunterbringung von Kind unrechtmäßig

Ein Mädchen will keinen Kontakt zum Vater. Eine Unterbringung im Heim sollte das ändern. Dieses Vorgehen hat das OLG nun allerdings als rechtswidrig beurteilt.

Der Gebäudetrakt, in dem das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt seinen Sitz hat. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Der Gebäudetrakt, in dem das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt seinen Sitz hat.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein Kind darf nicht in einem Heim untergebracht werden, weil es keinen Kontakt zum Vater will und die Mutter es mutmaßlich zum Kontaktabbruch mit dem Vater drängt. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt gefällt, wie es am Montag bekannt gab. In dem Fall ging es demnach um ein Mädchen, dass im Haushalt seiner Mutter aufgewachsen war. Im Alter von sieben Jahren verweigerte das Kind plötzlich den Kontakt zum Vater. «Die Mutter war davon ausgegangen, dass es zwischen Vater und Tochter zu sexuell getönten Vorfällen gekommen war», hieß es vom Gericht. Ein Sachverständigengutachten widerlegte dies jedoch. Die Ablehnung des Mädchens sei maßgeblich auf eine Beeinflussung durch die Mutter zurückgegangen, befand der Senat damals.

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