Dokumentenmissbrauch

Gericht: Afghane darf für Gefängnisstrafe abgeschoben werden

Weil er einem anderen Mann falsche Ausweispapiere besorgte, muss ein Mann nun eine Freiheitsstrafe verbüßen.

Er wollte einem anderen Mann helfen, nach Österreich zu reisen. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Er wollte einem anderen Mann helfen, nach Österreich zu reisen. (Symbolbild)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Auslieferung eines wegen Dokumentenmissbrauchs verurteilten Mannes nach Griechenland ist rechtlich zulässig. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Tat des Missbrauchs von Ausweispapieren sei sowohl in Deutschland als auch in Griechenland strafbar, zudem sei er auslieferungsfähig und habe keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. 

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