Freisprüche im Prozess gegen Detektiv und Polizisten
Ein Polizist soll Informationen an einen befreundeten Privatdetektiv weitergegeben haben. Der Prozess vor dem Landgericht ist jetzt beendet.
Mainz (dpa/lrs) - Ein hessischer Polizist und ein Mainzer Detektiv sind in einem Prozess um Bestechung und Vorteilsnahme am Montag in Mainz freigesprochen worden. Das Landgericht sah keine Bestechung und auch keine Verletzung des Dienstgeheimnisses, weil in den ursprünglich 31 angeklagten Fällen keine öffentlichen Interessen verletzt worden seien. Die Anklage hatte dem 61 Jahre alten Polizisten Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses vorgeworfen. Der 49-jährige Privatdetektiv stand wegen des Vorwurfs der Bestechung und der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses vor Gericht.