Geldstrafe

DFB-Sportgericht verhandelt Darmstadt-Einspruch am 8. März

Fans des SV Darmstadt vor dem Spiel. Foto: Arne Dedert/dpa
Fans des SV Darmstadt vor dem Spiel.

Frankfurt/Main (dpa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verhandelt am 8. März mündlich über den Einspruch des Bundesligisten SV Darmstadt 98 gegen eine Geldstrafe in Höhe von 43.000 Euro. Die Hessen waren aus grundsätzlichen Erwägungen in die Berufung gegen das Urteil gegangen, um eine Diskussion über eine Reform des DFB-Strafenkataloges bei Pyro-Vergehen der Fans in Gang zu setzen.

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