Verwaltungsgerichtshof

Darmstadt erfolglos mit Beschwerde zu Schlossgrabenfest

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Kassel/Darmstadt (dpa/lhe) - Nach Lärmbegrenzungen für das Darmstädter Schlossgrabenfest ist die Stadt mit einer Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erfolglos geblieben. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit. Nach dem Ende des Festes fehle es sowohl der Stadt als auch der Veranstalterin an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, begründete das Gericht seinen Beschluss. Sie seien nachträglich nicht mehr rechtlich betroffen. (Az.: 11 B 787/23)

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