Landesregierung

SWR: Minister stellen Altersgrenze im Strafrecht infrage

Der Fall der 12-jährigen Luise aus NRW hat bundesweit für Entsetzen gesorgt und auch eine neue Statistik zeigt: Zunehmend mehr Kinder werden tatverdächtig. Baden-Württemberg bittet den Bund nun um Überprüfung, ab wann Kinder als strafmündig gelten sollten.

Thomas Strobl (l, CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, und Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild
Thomas Strobl (l, CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, und Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg.

Stuttgart (dpa/lsw) - Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl und Justizministerin Marion Gentges wollen die Altersgrenze für Minderjährige im Strafrecht überprüfen lassen. Die beiden CDU-Politiker schrieben einen entsprechenden Brief an ihre Amtskollegen in der Bundesregierung. In dem am Freitag bekannt gewordenem Schreiben, das dem SWR vorliegt, fordern Strobl und Gentges die Regel, wonach Kinder erst ab 14 Jahren als strafmündig gelten, zu überprüfen.

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